Betriebsräte unter sich e. V.

Hilfe für Betriebsräte und
Schwerbehindertenvertretungen (SBV)

Hilfe für Betriebsräte und
Schwerbehinderten-vertretungen (SBV)

Inhouse-Seminare für den Wahlvorstand

Inhouse wird oft verwechselt mit „in the house“. Dabei bedeutet „inhose“ nicht „im Haus“ sondern frei übersetzt „eingehaust“ oder besser „geschlossen“. Es ist damit gemeint, dass sich Gremien in geschlossener Gesellschaft schulen lassen, also ohne Beteiligung anderer. Auf den Ort der Veranstaltung nimmt es dagegen keinen Bezug. Ein Inhouse-Seminar kann somit selbstverständlich auch außerhalb des Hauses in einem entfernten Seminarhaus stattfinden.

Wir sind die Experten für Wahlvorstandsschulungen

Gesetze

Betriebsverfassungsgesetz und Wahlordnung

Fristenberechnung

Nach BGB, Wochenfristen, Tagesfristen, Rückwärtsfristen

Zeitpunkt der Wahl

Wahltag, Briefwahl, Bekanntgabe der Wahlergebnisse und Konstituierende Sitzung

Aushänge und Mitteilungen

Wahlausschreiben, Wählerliste und Vorschlagslisten

Auszählung Personen - oder Listenwahl

Minderheitengeschlecht, Anzahl der BR-Mitglieder, D´Hondtsche Auszählungsverfahren

Wahlstrategie

Öffentlichkeitsarbeit, Listenerstellung,  Kandidatensuche, Wahlwerbung usw.

Was uns so besonders macht

Praktische Anwendung

Erfahrung aus vielen Jahrzehnten macht den Unterschied: wir kennen nicht nur die Gesetze und die Wahlordnung, wir wissen auch wie man sie erfolgreich anwendet.

Bundesweit

Wir kommen von überall her und kommen überall hin. Niemand muss lange reisen, wir kommen dorthin, wo ihr uns braucht - auch in den Betrieb.

Was kostet der Spaß?

Euer Arbeitgeber wird es sich leisten können (auch wenn er immer das Gegenteil behauptet). 

1-Tages-Schulung

Die Schulung dauert etwa 6-7 Stunden und umfasst:
Grundlagen – 
Konstituierung Wahlvorstand –
Vorbereitungen –
Durchführung der Wahl – 
Wahltag –
Stimmauszählung –
Bekanntgabe der Wahlergebnisse.

Die Kosten beinhalten das Teilnehmermaterial, ein Fachbuch, Blöcke, Stifte, Marker für bis zu 6 Personen.  Hat der Dozent mehr als 100 km zu euch zurückzulegen kommen 200 € für Reisekosten hinzu.

Die Seminargebühren beinhalten auch eine Betreuung über die Schulung hinaus bis zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse per Mail oder Telefon. 

Für den Raum, die Tagungsgetränke und ein Mittagessen sorgt der Arbeitgeber.

Pauschalpreis: 2.200 €*

*(zzgl. 19% MwSt.)

 

2-Tages-Schulung

Die Schulung dauert etwa 11-12  Stunden (an 2 Tagen, 5-6 Stunden pro Tag) und umfasst:

Grundlagen – 
Konstituierung Wahlvorstand –
Vorbereitungen –
Durchführung der Wahl – 
Wahltag –
Stimmauszählung –
Bekanntgabe der Wahlergebnisse –
Erklärung und Übung der Wahlsoftware –
individuelle Problemstellungen – 
Übungen zu verschiedenen Szenarien – 
Strategie und Wahltaktik.

Die Kosten beinhalten das Teilnehmermaterial, ein Fachbuch, eine Wahlsoftware mit Musterschreiben und Auszählungsrechner, Blöcke, Stifte, Marker für unbegrenzte* Personen.  Hat der Dozent mehr als 100 km zu euch zurückzulegen kommen 200 € für Reisekosten hinzu.

Die Seminargebühren beinhalten auch eine Betreuung über die Schulung hinaus bis zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse per Mail, Videokonferenz  oder Telefon. 

Für den Raum, die Tagungsgetränke und ein Mittagessen sorgt der Arbeitgeber.

Pauschalpreis: 3.999 €*

*(zzgl. 19% MwSt.)

Online-Version

Dauer und Inhalt der Online-Schulung ist mit den obigen identisch.

Es entfallen aber: gedrucktes Teilnehmermaterial (wird als pdf zugesendet), Blöcke, Stifte, Marker sowie die Reisekosten des Dozenten.

Zudem müssen weder Räume gestellt werden, noch Getränke und Mittagessen.

1 Tages-Online-Seminar: 2.022 €          2-Tages-Online-Seminar: 3.637 €

Wie funktioniert es?

Ganz einfach. Ein Schritt nach dem anderen.
Step1
Termin und Umfang klären
Step2
Kontaktformular ausfüllen und absenden
Step3
Wir melden uns und teilen euch die weiteren Schritte mit
Wir kommen zu euch und schulen euch
Auch danach: Wir lassen niemanden im Stich!

Das bekommt ihr von uns

Wir machen den Seminarbesuch einfach, indem wir die wichtigen Dokumente und Unterlagen zur Verfügung stellen.
Beschlussvorlage Damit im Gremium ein korrekter Beschluss gefasst werden kann.
Formular Kostenübernahme Seminar  Ohne das geht es nicht: Der Arbeitgeber muss die Kostenübernahme erklären.
Seminarinhalte Die möchte mancher Arbeitgeber, damit er weiß, was wir euch beibringen werden.
Seminarausschreibung Hiermit werden alle Angaben rund um das Seminar gemacht, inklusive Kosten.

Oft gestellte Fragen:

Wer darf auf eine Wahlvorstandsschulung?

An einer Wahlvorstandsschulung dürfen (oder sgar sollen!) alle Mitglieder des Wahlvorstandes teilnehmen. Da es dringend anzuraten ist, Ersatzmitglieder zu wählen oder zu bestimmen, sollten auch diese auf die Schulung gehen. Gesetzlich gesehen haben dazu alle einen Rechtsanspruch.

Der Beschluss kann sowohl durch den Betriebsrat als auch durch den Wahlvorstand erfolgen. Da ein Betriebsrat im Allgemeinen mehr Erfahrung in solchen Beschlüssen hat, wäre es sinnvoller, der BR würde das tun.
Auch die Beauftragung kann sowohl durch den BR als auch den Wahlvorstand erfolgen, allerdings sollte Beschluss und Beauftragung durch das gleiche Gremium passieren.

Der Teilnehmer an einer Wahlvorstandsschulung ist grundsätzlich von allen Kosten freigestellt. Fahrtkosten, Getränke, Mittagessen – alles muss vom Arbeitgeber übernommen werden. Seminarmaterial und Hand-out kommen von uns. 

Nein.

Der Wahlvorstand und seine Arbeit ist durch das Gesetz geschützt, niemand darf durch die Ausübung dieses wichtigen Amtes benachteiligt werden.

Nur das, was du persönlich brauchst. Getränke und Mittagessen müssen durch den Arbeitgeber gestellt bzw. bezahlt werden. Einen Block, Stift, und inhaltliches Material stellen wir. Wenn du gerne Gummibärchen isst, musst du diese selbst mitbringen.

„Der Betriebsrat (Wahlvorstand) beschließt die Teilnahme an einer Wahlvorstandsschulung durch den Veranstalter „Betriebsräte unter sich e. V.“ Schulstraße 3, 91189 Rohr. Die Schulung findet als Inhouseveranstaltung statt. Die Teilnehmer lauten: ………
Die Kosten für das Seminar belaufen sich auf 2379 € (bzw. 4279 €).“

Ganz klar gesagt: Der Arbeitgeber hat gar nicht das Recht, diese Schulung zu genehmigen oder zu verbieten. Im schlimmsten Fall kann das als Wahlbehinderung ausgelegt werden.

Es geht aber meistens schon an, dass die Mitteilung an den Arbeitgeber falsch gestellt wird. Statt „hiermit beantragen wir die Teilnahme…“ soll man besser schreiben:

„Hiermit teilt der BR mit, dass eine Wahlvorstandsschulung beschlossen wurde, an der folgende Mitarbeiter*innen teilnehmen (…) Der Veranstalter lautet „Betriebsräte unter sich e. V.“, Schulstraße 3, 91189 Rohr. Die Kosten belaufen sich auf yxz €, in denen alle Seminarkosten für alle Teilnehmer enthalten sind. Lediglich ein geeigneter Tagungsraum, Tagungsgestränke und ein Mittagessen muss durch den Arbeitgeber gestellt werden. Wir bitten darum, dafür Sorge zu tragen, dass die Kolleg*innen von der Arbeit für die Teilnahme freigestellt werden. Der Beschluss erfolgt auf Grundlage des § 20 BetrVG.“

Natürlich muss auf die zeitliche Lage geachtet werden. Eine grundsätzliche Ablehnung der Erforderlichkeit ist nicht möglich.

Weder das Eine noch das Andere. Der Wahlvorstand hat das Recht zu entscheiden, wem er das Vertrauen gibt. Auch wenn es im Betrieb üblich ist, mehrere Angebote abzufragen, gilt das nicht für den Wahlvorstand (bzw. Betriebsrat).

Eine Aufforderung, einen billigeren Anbieter zu nehmen kann nur als Bitte, nicht als Befehl verstanden werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits zweimal klar festgestellt: BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83 und BAG vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94

Frage uns einfach. Nutze dazu das Kontaktformular oder schreibe eine E-Mail an: info@br-unter-sich.de

Für komplexe inhaltliche Fragen zur Wahl nutze unser kostenloses Forum.

Alles gecheckt? Dann geht´s hier zum Anfrageformular:

Die Anfrage über das Formular ist zunächst unverbindlich. Eine Beauftragung kommt erst zustande, nachdem ihr ein Angebot erhalten habt und der Arbeitgeber die Übernahme der Kosten bestätigt hat. Wir führen euch Schritt-für-Schritt durch die Prozedur.